Rückruf gefährlicher Produkte
Das Produktsicherheits-Gesetz versucht Unfälle durch gefährliche Produkte vorzubeugen. Gefährliche Produkte können beim Produktsicherheitsbeirat des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz gemeldet werden. Das Ministerium kann in solchen Fällen z.B. Rückrufaktionen, öffentliche Warnungen oder Verkaufsverbote anordnen.
- Gefährliche Produkte können Sie beim Bundesministerium melden.
Aktuelle Rückrufe
- IDEEO-Toaster
(August 2008) IDEEO (Severin) ruft die Toaster mit den Artikel-Nummern ID 0915 (weiss) und ID 0916 (blau) wegen der Gefahr von Stromschlägen zurück.
IDEEO-Rückrufinformation
- FIF Reisewasserkocher - PSM Bestpoint
(August 2008) Die PSM Bestpoint GmbH ruft den "FIF Reisewasserkocher 0,5 L EK-100" wegen eines möglichen Kurzschlusses bei unsachgemäßen Gebrauch (zB Überfüllung) zurück. Das Produkt wurde ab 17.7.2008 über die Hofer KG vertrieben und wird gegen Kostenersatz in den Filialen zurückgenommen.
Hofer-Rückrufinformation
- Lernspaß-Töpfe (H0679) - Fisher-Price (August 2008) Mattel ruft die "Lernspaß-Töpfe (H0679) von Fisher-Price" zurück. Mögliche fehlende Schrauben auf der Unterseite der blauen Pfanne können dazu führen, dass sich die im Pfannenboden befindliche durchsichtige Kunststoffabdeckung lockert und die bunten Kugeln herausfallen, die ein Erstickungsrisiko darstellen. MATTEL-Rückrufinformation
Aktuelle Kfz-Rückrufe
- Rückrufaktion für Volvo C30, S40 und V50
- Knapp 6.000 Suzuki Grand Vitara werden zurückgerufen
- Toyota ruft Corolla Limousine zurück
- Jaguar ruft XF zurück
- Ford ruft 115 Focus und C-MAX zurück
- Fiat ruft 41 Bravo zurück
- Triumph ruft Speed Triple zurück
Informationen zu den Rückrufen finden Sie unter www.oeamtc.at
Eine Übersicht über EU-weite Rückrufe (Rapex-Meldungen) finden Sie ebenfalls beim Bundesministerium (nur in englischer Sprache!)
Produkthaftung
Wird durch ein fehlerhaftes Produkt ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene Sache beschädigt, ist dies ein Fall der Produkthaftung. Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die ein Konsument berechtigterweise erwarten kann. Für Schäden die ein fehlerhaftes Produkt an einer Person oder Sache verursacht, haften nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller bzw. der Importeur, der das Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat. Sind diese nicht zu ermitteln, haftet der Händler, der das Produkt verkauft hat, wenn er dem Geschädigten nicht innerhalb angemessener Frist den Hersteller bzw. Importeur des Produktes bekannt gibt. Bei Sachschäden gibt es jedoch einen Selbstbehalt von € 500,--.

