Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe

Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit

sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 € jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich ein Pendlerpauschale beantragen: entweder beim Dienstgeber mit dem Formular L 34 oder über die Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L 1.

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Es gelten folgende Sätze der Pendlerpauschale:

Kleines Pendlerpauschale

Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als 20 Kilometer.

Werte jährlich in €:

Einfache Fahrstrecke 1.1.2004 - 31.12.2005 1.1.2006 - 30.6.2007 1.7.2007 - 30.6.2008 ab 1.7.2008
20 - 40 km 384,- 495,- 546,- 630,-
40 - 60 km 768,- 981,- 1.080,- 1.242,-
über 60 km 1.152,- 1.467,- 1.614,- 1.857,-

Großes Pendlerpauschale

Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als zwei Kilometer und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar.

Eine Unzumutbarkeit liegt vor

  • bei einer Gehbehinderung,
  • wenn auf der überwiegenden Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel fährt,
  • wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist.

Werte jährlich in €:

Einfache Fahrstrecke unzumutbare Wegzeit pro einfacher Strecke 1.1.2004 - 31.12.2005 1.1.2006 - 30.6.2007 1.7.2007 30.6.2008 ab 1.7.2008
2 - 20 km mehr als 1 1/2 Stunden 210,- 270,- 297,- 342,-
20 - 40 km mehr als 2 Stunden 840,- 1.071,- 1.179,- 1.356,-
40 - 60 km mehr als 2 1/2 Stunden 1.470,- 1.863,- 2.052,- 2.361,-
über 60 km 2.100,- 2.664,- 2.931,- 3.372,-

Achtung

Das Pauschale steht Ihnen auch während des Urlaubs oder Krankenstandes zu und auch, wenn Sie eine Fahrgemeinschaft gegründet haben.

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Fernpendlerbeihilfe

Beim Land Oberösterreich können Sie darüber hinaus die Fernpendlerbeihilfe beantragen. Das hat zwar nichts mit der Steuer zu tun, aber Geld bringt es trotzdem.

Voraussetzung: Ihr Wohnsitz muss in Oberösterreich sein und die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort muss mehr als 25 Kilometer betragen. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf nicht mehr als 26.000 Euro betragen, plus 2.600 Euro für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird.

Das Formular dafür erhalten Sie beim Land Oberösterreich oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde (siehe Infobox).

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