Stoppt die Lockangebote
"Wahnsinns-Schnäppchen", "Preis-Sturz" oder "Super-Knaller": So locken Händler beinahe täglich zu ihren Sonderangeboten wie z.B. Digitalkameras, Handys, Computer oder Navis. Doch nur allzu oft heißt es im Geschäft: "Leider schon ausverkauft". Selbst kurz nach Geschäftsöffnung ist nichts mehr vom Schnäppchen zu sehen.
Machen Sie Ihrem Ärger Luft und berichten Sie uns ONLINE was nicht mehr zu haben war. Wir zeigen für Sie auf und veröffentlichen die Spitzenreiter beim Kundenfrust.
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Beschwerden von Konsumenten
Penny Markt, J.W.Kleinstr. 58, 4040 Linz
Beworbenes Produkt: Folien Schweißgerät FS 777 inkl. 3 Rollen gratis!
Erscheinungsdatum der Werbung: 29.9.2008
Kaufversuch: 29.9.2008, 9.30 Uhr
Zu diesem Zeitpunkt waren zwar "noch" 2 Geräte vorhanden, aber man kann sich ausrechnen, dass nach ein paar Minuten nichts mehr da ist. Bei den 3 Gratisrollen war nur eine dabei!!!
Hofer, Im Astenfeld 2, 4490 St. Florian
Beworbenes Produkt: Massagetisch zu 129,00 beworben.
Angebot gültig ab: 25.9.08
Angebot gültig bis: 28.9.08
Kaufversuch: 25.09.08 7.55 Uhr
Ich war wie bereits 10 andere Kunden um 7h45 bei der Filiale - da meine Freundin am Vorabend angefragt hat ob die Liegen eh morgen da sind. Da kam die Aussage von den Verkäuferinnen dass bereits 35 Personen nachgefragt haben. Darum war ich pünktlichst um 7h45 vor der Filiale. Als sie uns aufsperrten wussten wir ja nicht wo sie standen und jeder versuchte einen zu bekommen. Wenn man nicht zufällig in der richtigen reihe war bekam man von den 3Stk. keinen und es war alles für die KATZ
Penny Markt, Ziehrerstr. 2, 4850 Timelkam
Beworbene Produkte: Antirutsch-Kofferraummatte € 2,99, Brise Airfusion 300ml € 1,79, Cosy Toilettenpapier 16 Rollen/€ 3,39
Erscheinungsdatum der Werbung: 4.2.2008, solange der Vorrat reicht.
Kaufversuch: 7.2.2008, 18 Uhr
Die Antirutsch-Kofferraummatte war laut Hinweisschild im Geschäft "nicht eingetroffen". Der Brise Airfusion-Spray sowie das Cosy Toilettenpapier waren laut Auskunft einer Verkäuferin bereits aus.
Hofer, Richterstraße 5, 4060 Leonding
Beworbenes Produkt: Medion Externe Festplatte 500GB
Angebot gültig ab 7.2.2008
Kaufversuch: 7.2.2008 9.15 Uhr
"Man sagte mir, in der ersten Filiale, dass gerade vor mir das letzte Stück verkauft worden sei. Es sei auch ungewiss, ob es eine Nachlieferung geben werde. Nach mir wollten 3 weitere Kunden den Artikel kaufen.
Auch in der Filiale in der Wiener Straße war der Artikel um 9:30 nicht mehr erhältlich."
Pagro, Wegscheiderstr. 1 (Infracenter), 4030 Linz
Produkt: Computer-Set (Rechner und Bildschirm 19") wurde von € 599,-- reduziert auf € 299,-- angepriesen.
Das Angebot war gültig ab Donnerstag dem 31.1.2008 - solange der Vorrat reicht. Um 8.35 war ich im Geschäft - kein PC vorhanden. Die Verkäuferin teilte mir mit, dass nur 1 Set vorhanden war und natürlich sofort verkauft war!!!! Nach Anruf in der Filiale Leonding, Kornfeldstr. - Verkäuferin teilte mir auch mit - nur 1 Set vorhanden und bereits verkauft.
Rechtliche Informationen
"Lockwerbung" liegt vor, wenn einzelne Waren zu einem besonders günstigen Preis angeboten werden und dadurch beim Kunden der Eindruck erweckt wird, dass insgesamt das Warenangebot des Unternehmens äußerst günstig wäre. "Lockangebote" können aber auch durch fehlende Stückzahlen von günstigen Angeboten entstehen.
Ein zivilrechtlicher Anspruch beworbene Waren auch tatsächlich zu erhalten besteht nicht. Die angepriesenen Produkte müssen dennoch in ausreichender Menge vorhanden sein. Bei intensiver Werbung ist ein entsprechend größerer Vorrat bereit zu halten.
Bei irreführenden Angaben über die tatsächliche Menge der Vorräte oder eben bei Nichtbereithalten der erwartbaren Menge drohen Unternehmen wegen irreführender Geschäftspraktik wettbewerbsrechtliche Sanktionen in Form von Unterlassungsklagen und Schadenersatz.
Der Hinweis wonach das Angebot gelten solle "solange der Vorrat reicht" kann bei fehlenden Mengen daher unzulässig sein.
Andererseits liegt auch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, wenn trotz bester kaufmännischer Vorsicht ein Fall höherer Gewalt eintritt ( z.B. Vorlieferant fällt aus, oder Medienberichterstattung führt zu ungeplant hohem Nachfrageanstieg).
Zulässig könnte aber auch ein Hinweis auf eine exakte (richtige) Mengenbeschränkung sein (z.B. "Achtung nur 50 Stück in jeder Filiale vorhanden").
Jedenfalls unzulässig (weil irreführend) ist ein Scheinangebot, also wenn gar keine Ware zur Verfügung steht. Je länger eine "Aktion" laut Werbung gelten soll, umso größer müsste ein für die erwartbare Nachfrage vorhandener Warenvorrat sein.
Umgekehrt wird in der Praxis mitunter unterstellt, dass die Kundenerwartungen bei besonderen (attraktiven) Warenangeboten ohnehin davon ausgehen, dass diese in kurzer Zeit ausverkauft sind. Insofern ist es oft äußerst schwierig den Nachweis eines Lockangebotes zu erbringen, weil bereits zur Angebotseröffnung der entsprechende Vorrat erhoben werden müsste.

