Kreditkarten: Vor- und Nachteile
Wer auf Reisen eine Kreditkarte dabei hat, braucht weniger Bargeld mitzunehmen und ist zudem in vielen Fällen versichert. Der Versicherungsschutz ist allerdings eingeschränkt. In der Regel ist auch keine Reisestornoversicherung inkludiert.
Wichtig ist, für sich selbst die relevanten Versicherungsrisiken festzustellen und dann die Angebote zu vergleichen. Teilweise muss die Reise mit der Karte bezahlt werden, damit der maximale Versicherungsschutz eintritt.
- Versicherungsschutz
- Haftungsgrenzen
- Spesen
- Das sollten Sie beim Verwenden Ihrer Kreditkarte beachten
Mitreisende Familienangehörige haben nur bei American Express und Diners den vollen Versicherungsschutz. Bei MasterCard und VISA beispielsweise sind Angehörige nicht für Behandlungskosten nach einem Unfall oder einer Krankheit versichert.
Ein günstiges Preis-/Leistungsangebot bietet MasterCard Classic für den Karteninhaber. Zum Kartenpreis von 18,17 Euro; kann gegen eine Prämie von 11,-- Euro; für 31 Tage eine Reiseversicherung abgeschlossen werden. Wer länger dauernde Reisen unternimmt, ist mit VISA Classic Card zum Preis von 54,50 Euro; am besten bedient.
Bei der im Versicherungspaket inkludierten Reiseunfallversicherung gibt es gravierende Einschränkungen. Bezahlt wird meist erst ab einer 50-prozentigen Dauerinvalidität. Die höheren Deckungssummen von American Express und Diners gelten nur bei Unfall in einem öffentlichen Transportmittel. Die Versicherungspakete von MasterCard und VISA enthalten neben der Verkehrsmittel-Unfallversicherung noch eine Reiseunfallversicherung mit allerdings wesentlich niedrigeren Deckungssummen.
Eine Reisestornoversicherung ist nur bei Diners inkludiert, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde.
zum SeitenanfangHaftungsgrenzen bei Verlust oder Diebstahl
Der eigentliche Zweck der Kreditkarte ist die bargeldlose Zahlungsmöglichkeit. Am häufigsten wird die Karte für und bei Reisen verwendet. Im Missbrauchsfall sind relativ geringe Haftungsgrenzen je nach Anbieter zwischen 25,-- und 72,67 Euro festgelegt. Allerdings nur dann, wenn die Kreditkarte immer sorgfältig verwahrt wird. War dies nicht der Fall haftet der Karteninhaber bis zur Höhe seines Guthabens. Ein "Überziehen" des Guthabens ist nicht möglich. Beim Zurücklassen der Karte in einem abgestellten Auto beträgt die Haftungsgrenze bei VISA 1.090,09 Euro.
Bei Verlust oder Diebstahl der Karte muss der Besitzer diese sofort bei der Kreditkartenfirma telefonisch sperren lassen und der örtlichen Polizei anzeigen. Mit Ausnahme von American Express verrechnen die Kreditkartenfirmen ein Sperrentgelt. Bis zur Verständigung haftet der Karteninhaber maximal bis zu folgenden Beträgen:
| Kreditkarte | Betrag | Sperrentgelt |
|---|---|---|
| American Express | $25.00 | $0.00 |
| Diners Club | $50.00 | $35.00 |
| MasterCard | € 72,67 (bei PIN-Missbrauch € 1200,--) | $14.53 |
| Visa | $72.67 | $36.34 |
Achtung!
Teilweise höhere Haftungsgrenzen bis zu 1.090,09 Euro bzw. keine Haftungsbefreiung bei Diebstahl der Karte aus einem abgestellten Auto.
zum SeitenanfangSpesen
Bei Verwendung der Karte außerhalb der Eurozone verrechnen die Kreditkartenfirmen Spesen von 1 bis 2 Prozent vom Transaktionsbetrag. Diese werden in den Abrechnungen nicht getrennt ausgewiesen. Auch der Abrechnungskurs scheint nicht auf, ausgenommen MasterCard. Dieses Unternehmen gibt den Kurs auf der Abrechnung an und ermöglicht überdies im Internet den jeweiligen Abrechnungskurs durch Datumseingabe rückwirkend abzufragen.
Welcher Kurs verwendet wird, bleibt meist ein Rätsel. Nur MasterCard und American Express geben ein Minimum an Information.
Das sollten Sie beim Verwenden Ihrer Kreditkarte beachten
Vorsicht bei Internetgeschäften! Verwenden Sie Ihre Kreditkartennummer im Internet nie ohne Verschlüsselung.
Kreditkartenabrechnungen immer genau überprüfen! Stellen Sie unerklärliche Buchungen fest, dann sollten Sie unbedingt sofort mit eingeschriebenem Brief Widerspruch erheben.
Blankounterschrift vermeiden! Unterschreiben Sie niemals Blankobelege - auch nicht, wenn Sie beim Auslandsurlaub ein Auto mieten oder im Hotel einchecken.
Belege aufbewahren! Werfen Sie Durchschläge nicht in den Papierkorb von Supermarkt und Tankstelle. Dadurch verhindern Sie, dass Ihre Belege in falsche Hände gelangen.
Spesen vermeiden! Barabhebungen und Ratenzahlungen mit Kreditkarte sind teuer. Verwenden Sie zum Zahlen die Kreditkarte und für Bargeldbehebungen die Bankomatkarte.
Die Informationsbroschüren der Kreditkartenfirmen stellen meist nur einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen dar. Sie sollten jedoch die kompletten Versicherungsbedingungen kennen. Sie können diese direkt beim Versicherer anfordern. Im Schadensfall ist das Versicherungsunternehmen zuständig.

