Kredite
Wer einen Kredit braucht, wird mit einer Fülle von Angeboten konfrontiert. Aber welcher ist der günstigste? Vergleichen Sie dazu den effektiven Jahreszinssatz und die Gesamtbelastung.
- Ratenhöhe überlegen / Konditionen vergleichen
- Achtung: Fixzins zu Vertragsbeginn
- Kreditrestschuldversicherung
- Vorzeitige Kreditkündigung
Zuerst überlegen, welche monatliche Raten Sie sich leisten können
Erstellen Sie einen Finanzplan. Stellen Sie Ihren Haushaltseinnahmen die monatlichen Ausgaben gegenüber und ermitteln Sie so, wieviel Sie für die Kreditraten aufwenden können. Kalkulieren Sie die Ausgaben nicht zu knapp, da immer zusätzliche Kosten (z.B. Autoreparatur) anfallen oder zeitweise Einnahmen ausfallen können (z.B. Überstunden).
Konditionen vergleichen
Holen Sie sich immer mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie die effektiven Zinssätze und die Gesamtbelastungen. Neben den Zinsen ist darin auch die Bearbeitungsgebühr enthalten.
Leider umfasst der effektive Zinssatz nicht alle Kosten. Lassen Sie sich zusätzlich die Kontoführungsgebühren und alle anderen Gebühren nennen. Sie können dazu auch ein Spesenblatt der Bank anfordern, indem alle mit dem Kredit verbundenen Kosten angegeben sind. Erkundigen Sie sich auch, ob für Ihren Kredit ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen werden muss und informieren Sie sich über die Kosten dazu.
Vergleichen Sie Angebote mit völlig gleichen Voraussetzungen, die wirklich alle Belastungen enthalten und wählen Sie dann das günstigste aus!
Richtwerte aktueller Kreditkonditionen finden Sie auch im Bankenrechner.
Fixzinsvereinbarung zu Vertragsbeginn
Besonders in Zeiten mit steigendem Zinsniveau sind Kredite mit einer anfänglichen Fixzinsvereinbarung sehr beliebt. Lassen Sie sich aber nicht von einem niedrigen Zinssatz in den ersten 12 oder 18 Monaten locken. Viel wichtiger ist der Zinssatz, den Sie beispielsweise die restlichen 20 oder 25 Jahre zu zahlen haben. Achten Sie auch beim Vergleich der Gesamtbelastungen darauf, ob diese auf Basis des niedrigen Fixzins errechnet wurde.
Erkundigen Sie sich unbedingt danach, wie es nach der Fixzinsphase weitergeht. Lassen Sie sich die Bestimmungen zur Zinsanpassung im Kreditvertrag zeigen und erklären. Fragen Sie zum Beispiel die Bank, wie hoch ihr variabler Zinssatz zum heutigen Zeitpunkt wäre. Vergleichen Sie die zugrundeliegenden Zinsindikatoren (z.B. 3-Monats-Euribor, Sekundärmarktrendite) und die jeweiligen Aufschläge darauf.
Keinesfalls sollten Sie sich nur an dem fixen Zinssatz für die kurze Anfangsperiode orientieren. Nach Ablauf kann es zu Zinssatzerhöhungen und damit auch zu höheren monatlichen Ratenzahlungen kommen. Das sollten Sie als Kreditnehmer unbedingt einkalkulieren!
Kreditbesicherung durch Kreditrestschuldversicherung
Viele Banken fordern zur Besicherung von Krediten eine Restschuldversicherung. Diese ist eine besondere Form der Ablebensversicherung. Im Ablebensfall des Kreditnehmers wird die noch offene Kreditforderung durch die Versicherung abgedeckt.
Die Banken nutzen die Gelegenheit gerne für ein Zusatzgeschäft und die Kredite verteuern sich durch diese notwendige Versicherung erheblich.
Wir empfehlen Ihnen daher, immer mit der Bank über diese Besicherung zu verhandeln. Sie macht nur dann einen Sinn, wenn die Hinterbliebenen im Ablebensfall durch die Rückführung des Kredites zu stark belastet werden. Können beispielsweise langfristige Veranlagungen oder bestehende Lebensversicherungen zur Abdeckung verwendet werden, dann bieten Sie diese der Bank als Sicherheit an.
Bedenken Sie die Kreditrestschuldversicherung auch beim Vergleichen von Kreditangeboten. Leider ist es nicht verpflichtend vorgeschrieben, dass die Kosten der Kreditrestschuldversicherung in die Gesamtbelastung miteingerechnet werden müssen. Die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer fordert schon lange eine Gesetzesänderung zur Verbesserung dieser Situation.
Sollten Sie eine Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen haben, beachten Sie, dass die Versicherungssumme in der Regel entsprechend dem ursprünglichen Tilgungsplan abnimmt. Ratenreduktion und Stundungen können dazu führen, dass die Deckung im Ablebensfall nicht ausreicht.
Wenn Sie einen Kredit vorzeitig auflösen, besteht die Kreditrestschuldversicherung weiter. Sie müssen die Versicherung gesondert kündigen. Wenn die Prämie einmalig zu Kreditbeginn bezahlt wurde, können Sie die Kreditrestschuldversicherung extra kündigen und erhalten einen Rückkaufswert.
Wenn Sie einen Kredit umschulden verhandeln Sie bereits vorher aus, dass die Bank die bestehende Kreditrestschuldversicherung übernimmt und Sie nicht wieder eine neue Versicherung abschließen müssen.
In vielen Fällen ist die Kreditrestschuldversicherung nicht die günstigste Variante. Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter oder –makler nach einer ausreichenden und günstigen Ablebensversicherung und verhandeln Sie mit der Bank, dass Sie diese Besicherung akzeptiert oder Ihnen ein besseres Angebot macht.
Vorzeitige Kündigung von Krediten
Im Mai 2006 erging ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, welches endlich Klärung zum Thema Vorfälligkeitsgebühr (wird auch Pönale genannt) brachte. Demnach ist die Vereinbarung eines zusätzlichen Entgeltes bei vorzeitiger Kündigung nur für den Fall zulässig und wirksam, dass der Verbraucher eine gesetzeskonform vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.
Verbraucher sind demzufolge grundsätzlich berechtigt, Kredite jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Eine Vorfälligkeitsgebühr kann nur dann verrechnet werden,- wenn innerhalb einer allenfalls vereinbarten Fixzinsperiode zurückgezahlt wird,
- wenn es sich um einen Kredit zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest 10 Jahren oder um einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt und eine Kündigungsfrist von höchstens 6 Monaten vertraglich vereinbart wurde und diese Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
- Lesen Sie sich in den Kreditbedingungen die Vereinbarung zur vorzeitigen Kündigung durch. Hier finden Sie eine etwaige Kündigungsfrist.
- Kündigen Sie den Kreditvertrag fristgerecht, schriftlich und eingeschrieben.
- Fordern Sie zur Sicherheit eine Bestätigung der Bank, dass Sie den Kredit (nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist bzw. der Fixzinsperiode) ohne Vorfälligkeitsgebühr zurück zahlen können.

