Arbeiten bei Kälte
Nach gesetzlicher Lage gelten zwar Mindesttemperaturen für Arbeitsräume, für Arbeiten die im Freien durchgeführt werden müssen gibt es aber keine Temperaturuntergrenzen. Auch bei minus 20 Grad und eisigem Nordwind gibt es also keine Handhabe, der Arbeit fern zu bleiben.
- Welche Temperaturen müssen am Arbeitsplatz eingehalten werden?
- Welche Bestimmungen gelten für Arbeiten im Freien?
- Das hilft bei eisigen Temperaturen
Welche Temperaturen müssen am Arbeitsplatz eingehalten werden?
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zur sorgen. Kosten, die dabei entstehen, dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Das gilt auch für den Schutz gegen Kälte.
In Arbeitsräumen ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur bei geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25 °C, bei normaler körperlicher Belastung zwischen 18 und 24 °C und bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung mindestens 12 °C beträgt.
Abweichungen von diesen Temperaturen darf es nur dann geben, wenn produktionstechnische Gründe der Bestimmung entgegenstehen. In diesem Fall muss aber durch technische oder organisatorische Maßnahmen (wie z.B. durch entsprechende Abschirmung oder ähnliches) dafür gesorgt werden, dass die Beschäftigten vor unzuträglichen raumklimatischen Einwirkungen geschützt sind.
Welche Bestimmungen gelten für Arbeiten im Freien?
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen, entsprechende Maßnahmen zu treffen und den gesamten Vorgang zu dokumentieren. (Näheres dazu unter der Rubrik Gefahrenevaluierung.)
Im Rahmen der Gefahrenevaluierung muss auch festgelegt werden, wie die Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, gegen Kälte geschützt werden können.
Arbeitgeber sind nämlich dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch Kälte, Nässe, Feuchtigkeit oder vergleichbaren Einwirkungen ausgesetzt sind bzw. diese möglichst gering zu halten.
Sinnvoll ist es natürlich, bei der Festlegung der Maßnahmen insbesondere Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauensperson und Betriebsrat einzubinden. Diese haben das Recht, in die Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung Einsicht zu nehmen und die dort gegebenenfalls für Arbeiten im Freien bei extremen Temperaturen vorgesehenen Maßnahmen zu überprüfen. Sollten keine entsprechenden Maßnahmen überlegt worden sein, müssen diese nachträglich noch festgelegt werden.
zum SeitenanfangDas hilft bei eisigen Temperaturen
Lassen sich die Belastungen nicht vermeiden, so sind zu deren Verringerung entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen.
- Beheizte Aufenthaltsräume
So kann es bei tiefen Temperaturen z.B. erforderlich sein, den Beschäftigten jederzeit die Gelegenheit zu geben, die Arbeit zu unterbrechen und zum Aufwärmen einen beheizten Arbeitsplatz oder Aufenthaltsraum aufzusuchen.
Für Bauarbeiter gibt es dabei die ausdrückliche Bestimmung, dass die Aufenthaltsräume gegen Witterungseinflüsse Schutz bieten müssen und während der kalten Jahreszeit so beheizt werden müssen, dass eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreicht wird. Außerdem muss die ins Freie führende Tür des Aufenthaltsraumes mit einem Windfang ausgestattet sein.
- Heiße Getränke
Auch das Zur-Verfügung-Stellen heißer Getränke ist eine durchaus sinnvolle ergänzende Maßnahme.
- Wetter- bzw. Kälteschutzkleidung Zusätzlich muss der Arbeitgeber auf seine Kosten für alle Arbeitnehmer, die in der kalten Jahreszeit im Freien arbeiten, eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Wetter- bzw. Kälteschutzkleidung) zur Verfügung stellen. All diese Kleidungsstücke (Jacken, Schuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz) sind kostenlos zu erneuern oder auszutauschen, wenn durch sie der Schutzzweck nicht mehr erfüllt wird. Die Schutzkleidung muss den gesetzlichen Bestimmungen und Normen entsprechen, muss also unter anderem atmungsaktiv sein und gegebenenfalls bei schlechten Sichtverhältnissen auch mit Reflektoren ausgestattet sein.
