Familienbeihilfe

Wer bekommt Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe ist neben Schulbuchaktion und Schülerfreifahrt eine Leistung, die alle bekommen. Für Kinder unter 18 Jahren gibt's die Familienbeihilfe automatisch. Für ältere Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung bekommen Sie die Familienbeihilfe bis zum Alter von 26 – unter Umständen auch bis 27. Eine entsprechende Bestätigung müssen Sie an das zuständige Finanzamt senden.

Höhe der Familienbehilfe

Für jedes Kind ab dem Monat in dem das Kind das 3. Lebenjahr vollendet hat ab dem Monat in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat ab dem Monat in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet hat
1.Kind 105.4 112.7 130.9 152.7
2.Kind 118.2 125.5 143.7 165.5
3.Kind 140.4 147.7 165.9 187.7
4.Kind 155.44 162.7 180.9 202.7

Für jedes weitere Kind wird die Familienbeihilfe um € 50.- erhöht. Weiters wird die Familienbeihilfe pro Kind um den Kinderabsetzbetrag in der Höhe von € 50,90 erhöht.
Für ein erheblich behindertes Kind erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich um € 138,30. Die Beihilfe für ein erheblich behindertes Kind beantragen Sie mit einem ärztlichen Zeugnis. Das Ausmaß der Behinderung bzw. die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, muss durch eine Bescheinigung des Bundessozialamtes aufgrund einer ärztlichen Untersuchung nachgewiesen werden.

Die Familienbeihilfe wird sechsmal jährlich in zweimonatlichen Raten ausbezahlt. Neu: Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für September wird verdoppelt (13. Familienbehilfe).

13. Familienbeihilfe

Die gesamte Familienbeihilfe, die für den Monat September zusteht (inklusive Grundbetrag, Alterszuschlag, Geschwisterstaffelung und die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder) wird verdoppelt.

Der Kinderabsetzbetrag (€ 50,90) kommt jedoch nur 12-mal zur Auszahlung.

Diese neue Regelung gilt bereits für 2008, wobei es eine rückwirkende Auszahlung im November gab.

Die 13. Familienbeihilfe wird in der Höhe der bereits für September gewährten Familienbeihilfe erfolgen. Für diese Auszahlung es ist kein eigener Antrag erforderlich. Ab 2009 erfolgt die Anweisung der 13. Familienbeihilfe gemeinsam mit der Auszahlung für September.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

  • Österreichische StaatsbürgerInnen
  • EU/EWR-StaatsbürgerInnen & Schweizer StaatsbürgerInnen
  • Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten
  • Anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz

So stellen Sie den Antrag

Die Familienbeihilfe beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Diese Beihilfe kann grundsätzlich nur die Mutter beziehen.
Für die Antragstellung brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und den Meldezettel des Kindes und den des oder der AntragstellerIn.

Zusätzlich zur Familienbeihilfe bekommen Sie den Kinderabsetzbetrag von monatlich € 50,90, der zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

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