Bildungskonto

Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung!

Das Bildungskonto ist ein auf Initiative der AK beim Land OÖ eingerichteter Weiterbildungsförderungsfonds zur Unterstützung von Qualifizierungsaktivitäten oberösterreichischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Förderungsarten

  • Allgemeines Bildungskonto Durch das Allgemeine Bildungskonto wird die Teilnahme an berufsorientierter Weiterbildung gefördert.

  • Spezielles Bildungskonto Durch das Spezielle Bildungskonto wird die Absolvierung von Weiterbildungskursen gefördert, die mit einer Abschlussprüfung enden.

  • Projektbezogenes Bildungskonto Das Projektbezogene Bildungskonto fördert insbesondere die Weiterbildung
    • von Personen in Elternkarenz,
    • von Kinderbetreuungsgeld-Bezieher/-innen und
    • von Wiedereinsteiger/-innen.

Ausgenommen von einer Förderung sind ...

Hobbykurse, Fahrtkosten, Prüfungs- und Studiengebühren sowie Führerscheinkurse für die Gruppen A und B.

Kombination von Bildungskonto und AK-Bildungsbonus

Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes OÖ können Sie für viele Kurse sowohl den AK-Bildungsbonus als auch die Kursermäßigung durch die AK-Leistungskarte in Anspruch nehmen.

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Förderungsvoraussetzungen

  • Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen, deren Arbeitsstätte in Oberösterreich oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt.

  • Weitere Voraussetzung ist eine mindestens geringfügige Beschäftigung oder der Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bei Kursbeginn.

  • Gefördert werden Personen, die als höchsten Bildungsabschluss maximal eine Matura aufweisen. Diesbezügliche Ausnahmen gibt es leider nur für Personen in Elternkarenz, für Kinderbetreuungsgeld-Bezieher/-innen, Wiedereinsteiger/-innen und für Arbeitnehmer/-innen über 40 Jahre.

  • Das Bildungsangebot muss der berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung dienen und bei einer Einrichtung (Berufsförderungsinstitut, Volkshochschule, ...) absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügt oder durch vergleichbare Verfahren qualifiziert ist.

    (Einen Link zu den Bildungseinrichtungen, díe über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen, finden Sie in der Infobox.)
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Förderungshöhe

Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erhalten oö. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Absolvierung beruflicher Weiterbildung und nach Antragstellung beim Amt der oö. Landesregierung einen Teil der angefallenen Kurskosten rückerstattet.

Die Förderungshöhe beträgt in der Regel 50 % (bis zu einem Förderungshöchstbetrag von € 1.770,--). Für spezielle Zielgruppen ist das Ausmaß der Förderung höher. Ansprüche auf Förderungen im Rahmen des Bildungskontos können bis 31.12.2009 geltend gemacht werden.

Eine Übersicht über maximale Förderhöhen, zielgruppenspezifische Detailinformationen sowie das Antragsformular finden Sie in der Infobox.

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Noch Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zu den Förderungen im Rahmen des Bildungskontos haben, rufen Sie uns an:

  • Arbeiterkammer: Telefon (050) 6906 - 1601 DW oder
  • Amt der OÖ. Landesregierung: Telefon (0732) 7720 - 14900 DW

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