Arbeitnehmerkündigung
Mit einer Kündigung lösen Sie Ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis auf. Ein befristetes Arbeitsverhältnis können Sie während der Befristung nur dann kündigen, wenn die Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Auch ein Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung ist daher nicht möglich.
Ab wann gilt die Kündigung?
Eine Kündigung ist wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber gegenüber mündlich ausgesprochen wird oder sobald sie der Arbeitgeber in den Händen hält. Das heißt, die schriftliche Kündigung ist nicht mit dem Zeitpunkt des Absendens (Poststempel), sondern erst mit dem Einlangen des Briefes beim Arbeitgeber wirksam. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
Berücksichtigen Sie daher bei einer schriftlichen Kündigung die Dauer des Postweges!
Formvorschriften
Grundsätzlich ist sowohl bei den Arbeitern als auch bei den Angestellten keine bestimmte Form vorgesehen. Die Kündigung ist sowohl mündlich als auch schriftlich möglich. Ausnahmen können einzelne Kollektiv- oder Dienstverträge vorsehen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber, eine Kündigung immer schriftlich an den Arbeitgeber zu übergeben und sich die Übergabe bestätigen zu lassen.
Kündigungstermin
Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wird.
Haben Angestellte nichts Abweichendes vereinbart, können sie ihr Dienstverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten kündigen. Die vertragliche Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen ist jedoch möglich.
Bei Arbeitern sind Kündigungsfrist und -termin in erster Linie in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt. Es ist daher für einen Arbeiter erforderlich, vor dem Kündigen in den anzuwendenden Kollektivvertrag Einsicht zu nehmen. Im Zweifelsfall gibt die Arbeiterkammer Auskunft über Kündigungsfristen und -termine.
Sowohl Kündigungsfrist als auch Kündigungstermin sind unbedingt zu beachten!
Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Termin. Verletzt der Arbeitgeber Frist oder Termin, ist der Arbeitnehmer so zu behandeln, als ob der Arbeitgeber korrekt gekündigt hätte (z.B. Anspruch auf Kündigungsentschädigung).
Verletzt der Arbeitnehmer Frist oder Termin, hat dies negative Folgen. Zum Beispiel den Verlust der Urlaubsersatzleistung aus dem laufenden Urlaubsjahr, Verlust der Sonderzahlungen (kollektivvertragsabhängig), Schadenersatzpflicht etc.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Sie unter Fortzahlung des Entgelts während der Kündigungsfrist dienstfrei zu stellen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum von der Verständigung des Arbeitgebers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
