Kinderbetreuungsatlas 2008

In der Infobox erfahren Sie, ob es in Ihrer Gemeinde eine institutionelle Betreuung für Kinder unter drei Jahren, einen Kindergarten und/oder eine Betreuung für Volksschulkinder gibt.

zum Seitenanfang Für die Beurteilung der Versorgung mit Kinderbetreuungs-Einrichtungen haben wir vier Kriterien herangezogen:

  • Das Vorhandensein einer Krabbelstube bzw. die Möglichkeit, Kinder unter drei Jahren in einer altersgemischten Gruppe im Kindergarten betreuen zu lassen.

  • Das Vorhandensein eines Kindergartens, der zumindest Montag bis Donnerstag mehr als acht Stunden durchgehend geöffnet ist.

  • Das Angebot eines Mittagessens im Kindergarten zumindest von Montag bis Donnerstag.

  • Das Vorhandensein einer Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder.

Dem Wunsch einzelner Gemeinden, das Vorhandensein eines entsprechenden, ungedeckten "Bedarfs" als Kriterium für die Versorgungssituation in einer Gemeinde heranzuziehen, können wir aus zwei Gründen nicht entsprechen:
Erstens, weil sich der tatsächliche Bedarf erfahrungsgemäß erst nach einer gewissen Dauer eines erweiterten Angebots herausstellt, und zweitens weil wir tatsächlich nicht in der Lage sind, in jedem Fall die komplexe örtliche Situation nachzuvollziehen.

Was wir wollen, ist einen objektiven Überblick zu geben über die Situation in Oberösterreichs Gemeinden und die Möglichkeit zu bieten, vergleichbare Gemeinden gegenüber zu stellen.

Das Vorhandensein von Tagesmüttern in einer Gemeinde haben wir ebenfalls erfasst, aber nicht in die Bewertung miteinbezogen.

Bei den Öffnungszeiten haben wir in Gemeinden mit mehreren Kindergärten immer den mit den längsten Öffnungszeiten in unsere Liste aufgenommen.

Die Daten basieren auf einer im Sommer 2008 durchgeführten Erhebung bei den Gemeindeämtern bzw. den Einrichtungen direkt.

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Wie wurde bewertet?

Wir haben – wie in den Vorjahren – entsprechend dem Umfang der Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen fünf Kategorien von Gemeinden gebildet.

Kategorien

  • Kat. A = alle vier Kriterien erfüllt (30,9 % der Gemeinden)
  • Kat. B = drei Kriterien erfüllt (17,,37 % der Gemeinden)
  • Kat. C = zwei Kriterien erfüllt (12,84 % der Gemeinden)
  • Kat. D = ein Kriterium erfüllt (18,91 % der Gemeinden)
  • Kat. E = kein einziges Kriterium erfüllt (20,105 % der Gemeinden)
Beurteilungskriterien:

  • Kindergarten mit mehr als acht Stunden durchgehender Öffnungszeit

  • Mittagessen im Kindergarten

  • Betreuung für Kinder unter drei Jahren

  • Betreuung für Volksschulkinder

Zeichenerklärung

Krabbelstube:
Ja: Krabbelstube
MG: Mischgruppe Krabbelstube/Kindergarten

Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder:
"Ja" heißt, es besteht lt. Angaben der Gemeinde ein Angebot an Nachmittagsbetreuung für Volksschulkinder entweder in der eigenen Gemeinde oder eine Mitversorgung in einer Nachbargemeinde.

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Anforderungen aus Arbeitnehmer/-innensicht

Der Kinderbetreuungsatlas 2008 zeigt einmal mehr, dass bei den Kinderbetreuungsangeboten noch immer ein enormer Handlungsbedarf besteht. Fast die Hälfte der oö. Gemeinden hat nach wie vor keinerlei Betreuungsangebot für Unter-Dreijährige und Volksschulkinder, und viele Gemeinden haben nach wie vor Öffnungszeiten in den Kindergärten, die mit einer Vollzeitarbeit der Eltern nicht vereinbar sind!

Das soll sich ändern!

  • Durch die Elternbeitragsverordnung des Landes sind die Elternbeiträge vor allem in Gemeinden, in denen vorher Einheitstarife verrechnet wurden, für Familien mit durchschnittlichem Einkommen zum Teil massiv gestiegen. Kindergärten haben eine immer wichtigere Bildungsfunktion. Deshalb sind Gratis-Kindergärten für die AK ein Gebot der Stunde.

  • Leistbare Nachmittagsbetreuung: Formen der Nachmittagsbetreuung, die im schulischen Rahmen angeboten werden, müssen für Eltern leistbar gestaltet und vom Land gefördert werden, was derzeit nicht der Fall ist.

  • Individueller Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz für Kinder aller Altersgruppen: Das Kinderbetreuungsgesetz verpflichtet zwar die Gemeinden, den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen künftig regelmäßig zu erheben und auch zu decken, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Eltern brauchen aber im Zweifelsfall die Möglichkeit, ein benötigtes Angebot auch verbindlich einzufordern.

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