Mitgliedschaft zur Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.

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Wer ist AK-Mitglied?

Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft. In Oberösterreich sind rund 570.000 Beschäftigte AK-Mitglied, in Österreich an die drei Millionen.

Welche Arbeitnehmer/-innen zur AK gehören, ist im § 10 des AK-Gesetzes genau festgelegt:

  • fast alle unselbständig Erwerbstätigen
    Ausnahme: die Beschäftigten in der sogenannten Hoheitsverwaltung bei den Behörden von Bund und Ländern sind nicht AK Mitglieder

  • Arbeitnehmer/-innen in Karenz
    wenn ihr Dienstverhältnis während der Karenz aufrecht bleibt;
    wenn das Dienstverhältnis zwar nicht aufrecht bleibt, sie aber die gleichen Voraussetzungen wie die Arbeitslosen erfüllen und sie das Kinderbetreuungsgeld aus Oberösterreich beziehen

  • Arbeitslose
    bleiben AK Mitglieder, wenn sie direkt vorher arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Darüber hinaus müssen sie vor der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung insgesamt mindestens 20 Wochen AK-Mitglied gewesen sein.
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Welche Länderkammer ist zuständig?

Sie sind in jenem Bundesland AK-Mitglied, in dem sich der Firmensitz des Dienstgebers (= Ort der Beschäftigung) befindet.

Als Karenzurlauber/-in oder Arbeitslose/r sind Sie in dem Bundesland Mitglied, wo Ihr Wohnort liegt.

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Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der monatliche Mitgliedsbeitrag (= Kammerumlage) beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Durchschnittlich beträgt der AK-Beitrag monatlich € 5,36 netto pro Arbeitnehmer/-in.

Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind:

  • Krankengeld-Bezieher/-innen
  • Arbeitslosengeld-Bezieher/-innen
  • Notstandshilfe-Bezieher/-innen
  • Karenzgeld-Bezieher/-innen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • Krankenpflegeschüler/-innen
  • Präsenzdiener und Zivildiener
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