"Gratisangebote" im Internet können teuer werden!
Im Internet wird häufig mit diversen ("Gratis-") Angeboten gelockt, wie z.B. 1sms.de, simsen.de, sms-trend.de. probino, probenzauber.de, IQ-Battle, tricky.at usw. Vor allem die Firma Schmidtlein wirbt massiv mit verschiedenen Internetadressen, die meist mit "–heute.com" enden.
Häufig entpuppen sich scheinbare "Gratis"-Angebote dann als teure Abos. Fallen Sie nicht auf derartige Versprechen herein!
Aktuelles Gerichtsurteil zu versteckten Preisangaben im Internet
- Was tun bei Zahlungsaufforderung?
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Hände weg von diesen Internetseiten!
- IP-Adresse - "Spuren" im Web
- Minderjährige: Bei Anmeldung von unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) liegt kein gültiger Vertrag vor. Diese sind weder geschäftsfähig noch deliktsfähig (können also auch strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden). Konsumenten bzw. Eltern sollten Kopie der Geburtsurkunde per Einschreiben an das Unternehmen schicken, auf die fehlende Geschäftsfähigkeit verweisen und sich nicht durch Drohungen mit dem Strafrecht ("Betrug") unter Druck setzen lassen. Bei mündigen Minderjährigen (14-18 Jahre) auf Schülerstatus bzw. Lehrausbildung ohne ausreichendes Einkommen verweisen. Einwilligung als Erziehungsberechtigter in beiden Fällen verweigern.
- Sie erhalten eine Rechnung oder Mahnung einer Firma, die Sie nicht kennen
Nicht einzahlen. Es besteht ja kein Vertrag.
- Sie kennen die Firma, waren auch auf deren Website, haben sich aber nicht angemeldet
Nicht einzahlen. Es besteht kein Vertrag.
- Die Firma nennt Ihre IP-Adresse als Beweis für den Vertragsabschluss
Die IP-Adresse ist kein Beweis für einen Vertragsabschluss.
- Sie wurden aufgrund der Homepagegestaltung über die Kostenpflicht getäuscht (Kosten werden nur im Kleingedruckten aufgelistet).
In diesem Fall können Sie der Firma entgegenhalten, dass eine Irrtumsveranlassung durch das Unternehmen vorliegt und Sie von einem Gratisangebot ausgegangen sind.
- Sie haben sich auf einer "...-heute.com"-Seite angemeldet und sind nicht gem. § 5e des Konsumentenschutzgesetzes innerhalb von 7 Werktagen (Einschreiben) von der Anmeldung zurückgetreten?
Erklären Sie nachträglich den Rücktritt mit einem eingeschriebenen Brief. Einen Musterbrief (rtf/9 kb) dafür können Sie herunterladen. Wenn die Rücktrittsbelehrung nicht auf einem dauerhaften Datenträger (unveränderbar) erfolgte, kann der Rücktritt 3 Monate lang geltend gemacht werden. Eine Info auf der Homepage reicht nicht!
Zusätzliche Begründung: Laut Geschäftsbedingungen kommt ein Vertrag erst mit Zusendung einer Registrierungsbestätigung mit Zugangscode zustande. Wenn der Code nie verwendet wurde, fehlt der Nachweis für den Vertragsabschluss!
- Sie erhalten trotzdem weiterhin Mahnungen und Forderungen eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes
Nachdem Sie den Brief an die Firma geschickt haben, vertreten wir die Ansicht, dass keine Forderung gegen sie gestellt werden kann. Daher können Sie bei weiteren Zusendungen auf die bisherige Reklamation verweisen.
- Lassen Sie sich von wiederholten Forderung nicht unter Druck setzen, auch wenn diese von einem Rechtsanwalt kommen!
- Sie erhalten eine Klage
Sollten Sie wider Erwarten geklagt werden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Das Risiko einer Klage ist zwar theoretisch gegeben , doch für den Kläger (Unternehmen) sehr hoch.
- Sonderfall:
Bei Leistungen, die vereinbarungsgemäß sofort oder binnen einer Woche erbracht werden, besteht eigentlich kein Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz. Auf das fehlende Rücktrittsrecht müssen Sie allerdings hingewiesen werden! Hier am besten auf Irrtumsveranlassung berufen, wenn der Eindruck einer Gratisleistung erweckt wurde.
Bei Online-Geschäften sollte unbedingt beachtet werden Lesen Sie sich vor Vertragsabschluss unbedingt die Bedingungen auf der Homepage genau durch. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In der Kundeninformation und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie Informationen, welche Verpflichtungen Sie als Kunde tatsächlich eingehen und was die "Leistung" tatsächlich kostet. Hier versteckt sich auch die Belehrung über das gesetzliche Rücktrittsrecht bzw. eventuelle Ausnahmen von diesem. Zu Ihrer eigenen Sicherheit, empfehlen wir Ihnen, die Bedingungen abzuspeichern oder auszudrucken.
zum SeitenanfangHände weg von diesen Internetseiten!
Firma Internet Service AG (vormals Xentria AG):
http://www.lebensprognose.com
http://www.lebensprognose.de
http://www.88sms.de
http://www.88sms.ch
http://www.88sms.at
http://www.1sms.de
http://www.1sms.ch
http://www.1sms.at
http://www.esims.de
http://www.esims.ch
http://www.esims.at
http://www.probenblitz.de
http://www.probenblitz.ch
http://www.probenblitz.at
http://www.wie-alt-werde-ich.com
http://www.meinalter.com
http://www.meinalter.net
http://www.meinalter.ch
A&M Schmidtlein: (Quelle: Internetombudsmann)
http:///www.p2p.ag
http://www.basteln-heute.com
http://www.drogen-heute.com
http://www.fabrikverkauf-heute.com
http://www.gedichte-heute.com
http://www.hausaufgaben.de
http://www.hausaufgaben-heute.com
http://www.kunst-heute.com
http://www.lehrstellen-heute.com
http://www.lexikon-heute.com
http://www.namen-heute.com
http://www.p2p-heute.com
http://www.pflanzen-heute.com
http://www.rauchen-heute.com
http://www.routenplanung-heute.com
http://www.songtexte-heute.com
http://www.sternzeichen-heute.com
http://www.steuer-heute.com
http://www.suchen-heute.com
http://www.tattoo-heute.com
http://www.tiere-heute.com
http://www.tierheime-heute.com
http://www.vornamen-heute.com
http://www.witze-heute.com
http://www.hausaufgaben.at
http://www.lehrstellen.at
http://www.songtexte.at
http://www.gedichte.at
http://www.sternzeichen.at
http://www.basteln.at
http://www.drogen.at
http://www.fabrikverkauf.at
http://www.kunst.at
http://www.suchen.at
http://www.tiere.at
http://www.sms-heute.de
Genealogie Ltd aus Deutschland:
http://www.genealogie.de
NetContent Ltd aus Deutschland:
http://www.gedichte-server.com
http://www.vorlagen-archiv.com
http://www.grafik-archiv.com
http://www.every-game.com
http://www.routenplaner-server.com
First Online Services AG aus der Schweiz:
http://www.dein-fuehrerschein.com
http://www.testejetzt.com
High Level Media aus England mit Zweigstelle in Deutschland:
http://www.smsfree24.de
Alblanca GmbH aus der Schweiz:
http://www.sonmal-gelebt.de
Vita Active Ltd.aus Deutschland:
http://www.igfight.de
http://www.lebenserwartung.de
Servicecenter/Intersure AG:
http://www.lebenscheck.com
Online Content LTD:
http://www.routenplaner-online.de
Online Service Ldt.:
http://www.lebsnstest.de
Lux-Tec S.A.:
http://www.lebensuhr.com
ad2internet GmbH:
http://www.millionenquiz.de
Netcontent Ldt., Großbritannien
http://www.kochrezepte-server.com
zum SeitenanfangMit Ihrer IP-Adresse hinterlassen Sie "Spuren" im Web
Computer die am Internet angeschlossen sind, besitzen eine IP-Adresse. Dieser Zahlencode stellt eine eindeutige Adresse des Computers dar der entweder fix vergeben ist, oder von Ihrem Provider dynamisch vergeben wird. In beiden Fällen ist jedoch die eindeutige Identifizierung möglich! Die IP-Adresse wird bei jedem Internetbesuch im Hintergrund gespeichert bzw. bei einer E-Mail "mitgeschickt". Sie hinterlassen also Spuren im Internet!
Anhand dieser "Spuren" kann – etwa bei einer Strafanzeige – der Computer oder der Telefonanschluß ermittelt werden.

