Mitgliedschaft zur Arbeiterkammer
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Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft.
Wer ist AK-Mitglied?
Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts mit verpflichtender Mitgliedschaft. In Oberösterreich sind rund 570.000 Beschäftigte AK-Mitglied, in Österreich an die drei Millionen.
Welche Arbeitnehmer/-innen zur AK gehören, ist im § 10 des AK-Gesetzes genau festgelegt:
- fast alle unselbständig Erwerbstätigen
Ausnahme: die Beschäftigten in der sogenannten Hoheitsverwaltung bei den Behörden von Bund und Ländern sind nicht AK Mitglieder - Arbeitnehmer/-innen in Karenz
wenn ihr Dienstverhältnis während der Karenz aufrecht bleibt;
wenn das Dienstverhältnis zwar nicht aufrecht bleibt, sie aber die gleichen Voraussetzungen wie die Arbeitslosen erfüllen und sie das Kinderbetreuungsgeld aus Oberösterreich beziehen - Arbeitslose
bleiben AK Mitglieder, wenn sie direkt vorher arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Darüber hinaus müssen sie vor der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung insgesamt mindestens 20 Wochen AK-Mitglied gewesen sein.
Welche Länderkammer ist zuständig?
Sie sind in jenem Bundesland AK-Mitglied, in dem sich der Firmensitz des Dienstgebers (= Ort der Beschäftigung) befindet.
Als Karenzurlauber/-in oder Arbeitslose/r sind Sie in dem Bundesland Mitglied, wo Ihr Wohnort liegt.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der monatliche Mitgliedsbeitrag (= Kammerumlage) beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. Durchschnittlich beträgt der AK-Beitrag monatlich € 5,36 netto pro Arbeitnehmer/-in.
Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind:- Krankengeld-Bezieher/-innen
- Arbeitslosengeld-Bezieher/-innen
- Notstandshilfe-Bezieher/-innen
- Karenzgeld-Bezieher/-innen
- Geringfügig Beschäftigte
- Lehrlinge
- Krankenpflegeschüler/-innen
- Präsenzdiener und Zivildiener
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Kontakt
AK Oberösterreich
4020, Volksgartenstr. 40
Tel.: 050/6906-0
info@akooe.at
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